1Kreisbremsanlage
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1Kreisbremsanlage
Hallo Kollegen
Hat jemand schon mal was von einer Ausnahmegenemigung für die Erhaltung von 1Kreisbremsanlage von Anhängern.
Hab ein W50 der soll mein HL 40 Leute wagen ziehen. Dekra meinte ich müsste jetz auf 2Kreis umbauen.
mfg chris
Hat jemand schon mal was von einer Ausnahmegenemigung für die Erhaltung von 1Kreisbremsanlage von Anhängern.
Hab ein W50 der soll mein HL 40 Leute wagen ziehen. Dekra meinte ich müsste jetz auf 2Kreis umbauen.
mfg chris
Gast- Gast
Re: 1Kreisbremsanlage
Hallo,
ich möchte jetzt nicht unbedingt mein Halbwissen verbreiten, aber ich denke gelesen zu haben, dass die Ein-Leiter-Bremsanlage nur noch für Traktorenanhänger bis 25 km/h zulässig ist und auch bei LKW´s mit H-Kennzeichen.
Genaueres bekommst du aber mit Sicherheit bei deiner DEKRA vor Ort heraus.
Bei meinem ehemaligen Betrieb liefen auch noch ein paar W 50, aber alle nur ohne Anhänger wegen der Bremsanlage.
Ich glaube kaum, dass du an einer Umrüstung vorbei kommst, wenn du kein H-Kennzeichen beantragst.
Ich habe mich vor kurzem bei meinem Lama-Händler wegen eines Umrüstsatzes für einen HW 60 erkundigt, da liegen die Preise auch jenseits von Gut und Böse. Wenn du dann LKW und Anhänger umrüsten möchtest, ist das schon ein erheblicher finanzieller Aufwand, der sicherlich auch vom Nutzen abhängt.
Gruß
Tobias
ich möchte jetzt nicht unbedingt mein Halbwissen verbreiten, aber ich denke gelesen zu haben, dass die Ein-Leiter-Bremsanlage nur noch für Traktorenanhänger bis 25 km/h zulässig ist und auch bei LKW´s mit H-Kennzeichen.
Genaueres bekommst du aber mit Sicherheit bei deiner DEKRA vor Ort heraus.
Bei meinem ehemaligen Betrieb liefen auch noch ein paar W 50, aber alle nur ohne Anhänger wegen der Bremsanlage.
Ich glaube kaum, dass du an einer Umrüstung vorbei kommst, wenn du kein H-Kennzeichen beantragst.
Ich habe mich vor kurzem bei meinem Lama-Händler wegen eines Umrüstsatzes für einen HW 60 erkundigt, da liegen die Preise auch jenseits von Gut und Böse. Wenn du dann LKW und Anhänger umrüsten möchtest, ist das schon ein erheblicher finanzieller Aufwand, der sicherlich auch vom Nutzen abhängt.
Gruß
Tobias
GTSchrauber- Stammgast
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Re: 1Kreisbremsanlage
Hallo Tobias
H-Kennzeichen habe ich bekommen für den w50. Letzte woche war ich bei der Dekra wegen ablasten. Für private zwecke muss ich nicht auch noch zur SP prüfung.(kostensparen) Und da meinte der Herr ich müsste wegen dem HL40 eine 2kreisbremse einbauen da der W50 ja schneller fährt als 25km/h. Er wusste auch auch bescheid um welchen HL40 es geht da der Herr mit die Betriebserlaubnis für den Anhänger ausgestellt hatte. Da wurde auch 25km/h eingetragen so konnte ich den mit ein Folgekennzeichen vom ZT ziehen. Na ich werde mal morgen beim Amt anrufen fragen kostet ja nix. So wie es im Netz steht ist die Genehmigung bis 60km/h erlaubt und nur Land Brandenburg.
mfg chris
H-Kennzeichen habe ich bekommen für den w50. Letzte woche war ich bei der Dekra wegen ablasten. Für private zwecke muss ich nicht auch noch zur SP prüfung.(kostensparen) Und da meinte der Herr ich müsste wegen dem HL40 eine 2kreisbremse einbauen da der W50 ja schneller fährt als 25km/h. Er wusste auch auch bescheid um welchen HL40 es geht da der Herr mit die Betriebserlaubnis für den Anhänger ausgestellt hatte. Da wurde auch 25km/h eingetragen so konnte ich den mit ein Folgekennzeichen vom ZT ziehen. Na ich werde mal morgen beim Amt anrufen fragen kostet ja nix. So wie es im Netz steht ist die Genehmigung bis 60km/h erlaubt und nur Land Brandenburg.
mfg chris
Gast- Gast
Re: 1Kreisbremsanlage
Hallo, mit einen abgelastet LKW einen Anhänger ziehen das darf man?
Gruss Nico
Gruss Nico
Bjelarus MT3 80- Dauergast
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Re: 1Kreisbremsanlage
Hallo Chris,
mit einer ABE darfst du eigentlich eh keinen Anhänger hinterm LKW ziehen. Diese gilt doch nur bei Anhängern, die hinter einem Zugfahrzeug laufen, dessen baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 Km/h beträgt. Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg??
Somit bräuchtest du für den Anhänger einen KFZ-Brief mit Zulassung.
Wenn du diesen ebenfalls mit einem H-Kennzeichen zu laufen hast, gibt es da keine Chance die Bremsanlage eintragen zulassen?
Wie gesagt, das ist bei mir nur Halbwissen, da ich auch schon einmal mit der Überlegung gespielt aber das Ganze nicht bis zum Ende verfolgt habe.
Am sichersten bist du, wenn du dich bei der Richtigen Behörde informierst.
Ich denke, dass es da eine Regelung gibt, da bestimmt nicht jeder seinen LKW (H 6, H3A o.ä.) mit Anhänger umrüsten wird, nur um auf legalem Wege zu einem Treffen zu fahren.
MfG
Tobias
mit einer ABE darfst du eigentlich eh keinen Anhänger hinterm LKW ziehen. Diese gilt doch nur bei Anhängern, die hinter einem Zugfahrzeug laufen, dessen baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 Km/h beträgt. Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg??
Somit bräuchtest du für den Anhänger einen KFZ-Brief mit Zulassung.
Wenn du diesen ebenfalls mit einem H-Kennzeichen zu laufen hast, gibt es da keine Chance die Bremsanlage eintragen zulassen?
Wie gesagt, das ist bei mir nur Halbwissen, da ich auch schon einmal mit der Überlegung gespielt aber das Ganze nicht bis zum Ende verfolgt habe.
Am sichersten bist du, wenn du dich bei der Richtigen Behörde informierst.
Ich denke, dass es da eine Regelung gibt, da bestimmt nicht jeder seinen LKW (H 6, H3A o.ä.) mit Anhänger umrüsten wird, nur um auf legalem Wege zu einem Treffen zu fahren.
MfG
Tobias
GTSchrauber- Stammgast
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Re: 1Kreisbremsanlage
Hab gestern mal eine anfrage gemacht kam auch heute morgen gleich ne Antwort wegen der Bremsanlage.
Bitte lassen Sie ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen über die Abweichung erstellen und reichen Sie dieses zusammen mit einem Antrag hier ein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Frau Flegel
Dezernatsleiterin 24 - Binnenschifffahrt, Straßenverkehrsrecht
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Das mit dem anhängen muss ich mich denn auch mal schlau machen. Wer fragt kommt auch weiter.
Mfg
Bitte lassen Sie ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen über die Abweichung erstellen und reichen Sie dieses zusammen mit einem Antrag hier ein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Frau Flegel
Dezernatsleiterin 24 - Binnenschifffahrt, Straßenverkehrsrecht
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Das mit dem anhängen muss ich mich denn auch mal schlau machen. Wer fragt kommt auch weiter.
Mfg
Gast- Gast
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